Niemand kann sich sicher sein, dass er oder sie nicht irgenwann einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ausgesetzt oder gar verhaftet wird.
Wichtig ist in solchen Fällen, dass Sie so schnell wie möglich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen!
Als Beschuldigter müssen Sie keine Angaben zur Sache machen - und das sollten Sie auch nicht, solange Ihr Anwalt / Ihre Anwältin das nicht ausdrücklich befürwortet hat. Denn es ist schnell passiert, dass eine Aussage falsch verstanden oder falsch ausgelegt wird.
Zudem weiß man in vielen Fällen nicht, wie genau es zu den Ermittlungen gekommen ist und ob bzw. welche Beweismittel vorhanden sind.
Besondere Vorsicht ist immer geboten, wenn es sich bei den Beweismitteln um Zeugenaussagen handelt, denn diese sind nicht selten falsch, widersprüchlich oder einfach zu ungenau. Ohne Kenntnis des Akteninhalts ist eine angemessene Verteidigung daher in den meisten Fällen nicht möglich.
Mögliche Vorwürfe können beispielsweise sein:
Rufen Sie einfach an: 07 31 / 20 76 880!